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Unterbrechung der Verjährung bei Festsetzung der Gesellschaftssteuer durch Anfrage des zuständigen FA bei anderer inländischer AbgBeh

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/188 Heft 6 v. 15.3.2003

§ 208 Abs 1 BAO

§ 209 BAO

Durch Anfrage des für die Erhebung von GesSt zuständigen FA bei einer anderen inländischen AbgBeh hins Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die GesSt, wird die Verjährung des AbgAnspruches unterbrochen.

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