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Emittlung von Rohaufschlägen und Vorschreibung von Verspätungszuschlägen im Zuge der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen eines Gastwirtes infolge Nichtaufbewahrung der Grundaufzeichnungen zur Losungsermittlung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/186 Heft 6 v. 15.3.2003

§ 184 BAO

§ 217 BAO

Tritt ein Gastwirt der infolge fehlender Grundaufzeichnungen zur Losungsermittlung erfolgten Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, den Rohaufschlägen und den Verspätungszuschlägen nur mit der bloßen Behauptung entgegen, den von ihm erzielten Erlösen seien Ausgaben in gleicher Höhe gegenübergestanden, kann er damit auch dann keine Rechtswidrigkeit der Schätzung aufzeigen, wenn er in einem alten Wohnwagen lebt und sich weder eine Kranken- noch eine Pensionsversicherung leisten kann.

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