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GerichtsgebPflicht einer irrtümlich beantragten Pfandrechtseinverleibung ins Grundbuch

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/179 Heft 6 v. 15.3.2003

Der Antrag auf Eintragung eines Pfandrechtes in das Grundbuch ist auch dann gerichtsgeb-pflichtig, wenn dieser Antrag durch den Rechtsfreund des Antragstellers irrtümlich erfolgte oder wenn die Bewilligung hätte versagt werden müssen.

VwGH 18.06.2002, 2002/16/0152 (AW 2002/16/0031)

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