§ 2 Z 4 GGG
§ 53 WFG 1984
Für das Vorliegen der für eine Geb-Befreiung einer Grundbuchseintragung nach dem WFG für geförderte Baumaßnahmen erforderlichen Tatbestandselemente kommt es auf den Zeitpunkt der Eintragung an, wobei im Zweifel auf die vorhandenen, aktuellen Pläne zurückgegriffen werden muss, aus denen sich die Bauabsicht manifestiert. Fallen nach diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Geb-Befreiung durch weiteren Ausbau der Baulichkeit wieder weg, so hat dieser Umstand auf die Zuerkennung der Geb-Befreiung auch dann keine rückwirkenden Auswirkungen, wenn dieser Ausbau von vornherein geplant war (ohne sich aber in den Bauplänen zu manifestieren).