§ 9 BAO
§ 80 BAO
Wurden im Zuge einer BP nach Konkurseröffnung über eine GmbH nachträglich zusätzliche Verbindlichkeiten zur Entrichtung von Selbstbemessungsabg festgestellt, dann kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass der für die GmbH handelnde Gf zuvor seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Trat die Zahlungsunfähigkeit erst nach Fälligkeit dieser Abg ein und wurden die AbgSchulden erst nach Abschluss der BP bekannt, als der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet war, kommt in diesem Zusammenhang auch einem Globalzessionsvertrag mit einer Bank keine Bedeutung zu.