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GerichtsgebPflicht einer Eingabe an das Firmenbuchgericht zur Bestellung von aktienrechtlichen Sonderprüfern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/783 Heft 24 v. 15.12.2003

TP 10 GGG

§ 118 Abs 2 AktG

Da dem Firmenbuchgericht nicht allein die Registerführung über einzutragende Tatsachen, sondern auch die Zuständigkeit für weitere gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten zugewiesen ist, fällt auch die Bestellung von Sonderprüfern iSd § 118 Abs 2 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Firmenbuchgerichtes. Daraus folgt, dass es sich bei einem Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern iSd § 118 Abs 2 AktG um einen den Gerichtsgeb iSd TP 10 GGG unterliegenden Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung des Firmenbuchgericht handelt.

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