Buschenschank im Obstbau als nach der Verkehrsauffassung unmittelbarer Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes
§ 21 Abs 1 und 2 EStG 1988
Buschenschank im Obstbau als nach der Verkehrsauffassung unmittelbarer Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes
§ 21 Abs 1 und 2 EStG 1988