§ 4 Abs 1 EStG 1988
§ 10 Abs 8 EStG 1988
Beteiligungen eines Einzelunternehmers an einer branchengleichen Kapitalges, auf die der bisherige Produktionsschwerpunkt des Einzelunternehmers übertragen wurde, sind ein typisches Beispiel für notwendiges Betriebsvermögen. Eine wirtschaftliche Unterordnung der Kapitalges, an der die Beteiligung des Einzelunternehmers gehalten wird, ist nicht Voraussetzung dafür, um diese Beteiligung als zum notwendigen Betriebsvermögen zählend anzusehen. Entscheidend ist lediglich, dass die Beteiligung den Betriebszweck des Einzelunternehmers fördert.