und Nichtberücksichtigung des Verlustes des eingesetzten Kapitals als Werbungskosten
§ 2 Abs 2 EStG 1988
§ 16 Abs 1 EStG 1988
und Nichtberücksichtigung des Verlustes des eingesetzten Kapitals als Werbungskosten
§ 2 Abs 2 EStG 1988
§ 16 Abs 1 EStG 1988