§ 6 Wr VGSG
Kann ein Spielapparat (hier der Type „Pachinko Sakyo“) mit einer Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten auf Eingaben des Spielers selbst den Spielverlauf in einem hohen Maße beeinflussen, ist eine vergnügungssteuersatzrelevante „Zufallsabhängigkeit“ auch dann gegeben, wenn für einen Spieler mit Geschick und Konzentration ein gutes Spielergebnis eher möglich ist.