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Spielapparat mit Glücksspielcharakter und Abhängigkeit von der Geschicklichkeit des Spielers

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/750 Heft 23 v. 1.12.2003

§ 1 GSpG

§ 2 GSpG

Der Umstand, dass nach der von einem Spielapparat herbeigeführten Entscheidung über Gewinn und Verlust iSd § 12 Abs 2 GSpG die „endgültige Entscheidung“, ob der (vorerst nur mögliche) Gewinn realisiert werden kann, von einem - von der Geschicklichkeit des Spielers abhängigen - weiteren Spiel abhängt, ändert nichts daran, dass die Entscheidung über die Gewinnchancen vom Gerät zufallsabhängig herbeigeführt wird.

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