Art 670p ZK-DVO
Art 718 ZK-DVO
Wurde ein Sattelanhänger, der iSd einschlägigen Vorschriften selbst ein Beförderungsmittel ist, im Zollgebiet der Gemeinschaft an ein anderes Zugfahrzeug angehängt und wurde der Transport von Fahrzeugteilen für Ungarn nach diesem von der Beh als „Umsatteln“ bezeichneten Vorgang mit einer anderen Zugmaschine als im Versandschein angegeben zum vorgesehenen Bestimmungsort fortgesetzt, ohne dass es zu einer Entladung des Auflegers als Straßenfahrzeug iSd gemeinschaftsrechtlichen Best hins der im Aufleger transportierten Waren gekommen wäre, liegt kein unzulässiger, Eingangsabg auslösender Binnenverkehr vor, weil in diesem Vorgang des „Umsattelns“ keine Entladung der verladenen Waren erblickt werden kann.