§ 167 Abs 2 BAO
§ 184 BAO
Bei der im Zuge einer Schätzung wegen Vernichtung der Grundbelege über die erzielten Einnahmen (Paragons und Paragondurchschriften) zu lösenden Frage, ob Gesellschaftereinlagen tatsächlich wie behauptet geleistet wurden oder die buchhalterische Darstellung von Gesellschaftereinlagen in Wahrheit dazu gedient hat, Umsatzverkürzungen (und dadurch offenbar aufgetretene Kassafehlbestände) zu verdecken, handelt es sich um eine in freier Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage. Die Zurechnung der von Gesellschaftern erklärterweise getätigten Einlagen zu den im Unternehmen erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen aus dem Grunde ungeklärter Herkunft der für die Einlagen verwendeten Mittel setzt voraus, dass die den einzelnen Gesellschaftern zur Verfügung stehenden Mittel und die von den einzelnen Gesellschaftern jeweils geleisteten Einlagen in einem ordnungsgemäßen Verfahren festgestellt werden. Bestätigungen über den Erhalt von Privatdarlehen sind in diesem Zusammenhang nur von geringer Beweiskraft.