§ 236 BAO
§ 12 UStG 1994
Auch bei gutgläubigen Opfern des „Vorsteuerschwindels des Werner Rydl“ kann die infolge Fehlens einer ordnungsgemäßen Rechnung und Versagung des Vorsteuerabzuges aus diesem Grund fällige USt hins der nicht anerkannten Vorsteuer nicht wegen sachlicher Unbilligkeit nachgesehen werden.