§ 18 Abs 2 Z 3 KVG
§ 21 Z 1 KVG
Auch wenn im Anbot eines Abtretungsvertrages über Geschäftsanteile unter bestimmten Bedingungen eine Reduzierung des Abtretungspreises vorgesehen ist, entsteht mit dem Abschluss des Abtretungsvertrages die BUSt-Schuld entsprechend der aufgrund des Anbotes im Abtretungsvertrag enthaltene Bemessungsgrundlage auch dann in dieser Höhe, wenn der Abtretungspreis schließlich reduziert wird.