§ 1 Abs 2 und 4 GrEStG 1987
Auch wenn einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung ein Mietvertrag auf 99 Jahre mit Kündigungsverzicht des Vermieters als eigentumsgleicher, grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb vorausgegangen ist, ist dieser jedenfalls der GrESt zu unterziehen, wenn der früher abgeschlossene Mietvertrag seinerzeit lediglich als solcher vergebührt und nicht der GrESt unterzogen wurde.