§ 103 EStG 1988
§ 112a EStG 1988
Wurde eine Zuzugsbegünstigung aufgrund eines vor 1994 gestellten Antrages noch nicht erteilt, kann eine Zuzugsbegünstigung für Veranlagungsjahre ab diesem Zeitpunkt auch dann nicht nach der vor der Einschränkung der Zuzugsbegünstigung geltenden, günstigeren Rechtslage erteilt werden, wenn die Beh ihre Entscheidungspflicht verletzt hat.