vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ermessen bei der Strafbemessung nach dem Wr VGSG; Milderungsgrund der subjektiven Annahme der Rechtzeitigkeit einer AbgÜberweisung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/651 Heft 21 v. 1.11.2003

§ 19 Abs 1 VStG

§ 19 Abs 2 Wr VGSG

Begründet ein AbgPfl seine subjektive Annahme der Rechtzeitigkeit einer VergnügungSt-Zahlung am Tag der Aufgabepflicht der Erlagscheine damit, dass er von der Bank die Mitteilung erhalten habe, dass Überweisungen, so sie am Vormittag aufgegeben werden, am gleichen Tag bearbeitet und auf das „zielführende“ Kto weitergeleitet werden, und hat er, um ja rechtzeitig seiner AbgPflicht nachkommen zu können, sogar seine Bankverbindung zu jener Bank verlegt, wo auch der AbgGläubiger seine Konten unterhält, kann dies als Milderungsgrund bei der Strafbemessung in Frage kommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!