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Zuständigkeit der Finanzstrafbeh bei Gerichtsanhängigkeit von gleich gelagerten Straftaten; Festnahme von freiwillig zur Vernehmung erschienenen, unter dringendem Tatverdacht stehenden Personen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/649 Heft 21 v. 1.11.2003

zulässiges Gelöbnis eines dringend Tatverdächtigen, laufende Untersuchungen nicht zu vereiteln

§ 53 FinStrG

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