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Untergang eines gesetzlichen Pfandrechts auf einer Liegenschaft für Grundsteuer und Nebengebühren im Falle der Zwangsversteigerung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/630 Heft 21 v. 1.11.2003

§ 11 GrStG 1955

§ 150 EO:

Das auf einer Liegenschaft haftende gesetzliche Pfandrecht für rückständige Grundsteuer samt Nebengebühren geht im Falle der Zwangsversteigerung der Liegenschaft unter und nicht auf den Erwerber der Liegenschaft über.

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