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Gerichtsgeb für zurückgewiesene Revision

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/605 Heft 20 v. 15.10.2003

TP 3 GGG

Der Anspruch des Bundes auf Gerichtsgeb (Pauschalgeb) für das zivilgerichtliche Verfahren zweiter und dritter Instanz entsteht auch dann mit der Überreichung der Rechtsmittelschrift, wenn über das Rechtsmittel gar nicht entschieden, sondern zurückgewiesen wird.

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