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Steuerpflichtiger, entgeltlicher Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechtes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/582 Heft 20 v. 15.10.2003

§ 29 Z 3 EStG 1988

§§ 1072 ff ABGB

Der entgeltliche Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechtes stellt keine Veräußerung von Vermögensrechten bzw die einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung dar und unterliegt der Besteuerung nach § 29 Z 3 EStG 1988.

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