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Ausschluss des Betriebsausgabenabzuges bei Prämienzahlung an ausländische Rentenversicherung verletzt Dienstleistungsfreiheit

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2003/570 Heft 19 v. 1.10.2003

Art 49 EG

Art 50 EG

1. Da Versicherungsprämien die Gegenleistung für den Versicherungsschutz (Rente) darstellen, ist das Versicherungsgeschäft über die Grenze nach den Regeln für die Dienstleistungsfreiheit zu prüfen. Die Dienstleistungsfreiheit nach Art 49 EG steht der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, welche die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaates erschwert.

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