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Erstattung von Differenzbeträgen bei Selbstberechnung von Eingangsabg nach EWR-Beitritt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/567 Heft 19 v. 1.10.2003

Art 6 Abs 1 EWR-Abkommen

§ 201 BAO

Auch wenn der Gebrauchszolltarif zum 1. 8. 1994 für im Jahre 1995 aus Deutschland eingeführte Liköre mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 5 Gewichtsprozent der WarenNr 2208 90 990 B 5 die seit dem 1. 1. 1995 geltende Senkung des Zollsatzes um insgesamt 60 % nicht ausweist, worauf es aber im Hinblick auf die Unverbindlichkeit des Gebrauchszolltarifes nicht ankommt, hat eine auf § 201 BAO gestützte Vorschreibung von Differenzbeträgen zum selbstberechneten Zoll diese zu berücksichtigen.

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