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GerichtsgebBefreiung und Bestimmung der Wohnnutzfläche eines wohnbaugeförderten Wohnhauses - Einbeziehung von Hobbyraum und Waschraum

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/536 Heft 18 v. 15.9.2003

§ 2 Z 7 WFG

§ 53 Abs 3 WFG

Auch bei einem nicht unterkellerten Wohnhaus, für das um Wohnbauförderung angesucht wurde, sind im Erdgeschoß befindliche Hobby- bzw Waschräume in die für die Geb-Befreiung maßgebliche Wohnnutzfläche einzubeziehen, weil sie insoferne geeignet sind „menschliche Wohnbedürfnisse zu befriedigen“, als ihnen die Bedeutung zukommt, den Wohnraum im engeren Sinn zu entlasten.

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