§ 53 WFG
§ 42 Abs 3 WSG
Geht ein Darlehen, das infolge Baukostenüberschreitung bei einem wohnbaugeförderten Objekt erforderlich wurde, über die nachgewiesenen Baukosten hinaus, ist die Grundbuchseingabe zur Eintragung eines Pfandrechts für dieses (weitere) Darlehen nicht von der Eintragungsgeb befreit.