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Nichtabzugsfähigkeit der Kosten einer Studienreise eines Arztes nach Indien zur Erlangung von Erfahrungen mit der Ayurveda-Medizin

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/527 Heft 18 v. 15.9.2003

§ 16 Abs 1 EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988

Ist die Studienreise eines Arztes zur Erlangung von Erfahrungen mit der Ayurveda-Medizin in Indien zu 50 % auch privat veranlasst, können die Kosten dieser Studienreise aufgrund des Aufteilungsverbotes des § 20 EStG 1988 auch nicht teilweise abgesetzt werden.

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