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Rückstellung für Abfertigungszusagen an Vorstände einer AG verfassungsrechtlich geboten

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2003/501 Heft 17 v. 1.9.2003

Art 7 B-VG

§ 9 EStG 1988

Abfertigungszusagen an den Vorstand einer AG führen bei der AG zu sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gem § 9 Abs 1 Z 3 EStG 1988.

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