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Schenkungsteuerpflichtige Zurückbehaltung eines Wohnrechtes im Schenkungsvertrag mit einer Privatstiftung auch bei nachträglicher Rückgängigmachung dieses Rechtes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/457 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

§ 3 Abs 1 Z 3 ErbStG

§ 12 Abs 1 Z 2 ErbStG

Hat eine in einem Schenkungsvertrag über eine bebaute Liegenschaft mit einem lebenslänglichen Wohn- und Benutzungsrecht bedachte Person dieses nicht (von vornherein) zurückgewiesen, sondern erst später darauf verzichtet und die Einräumung rückgängig gemacht, ist hins dieser Rechte auch dann SchenkungsSt-Pflicht entstanden, wenn sie nicht in das Grundbuch eingetragen worden sind.

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