vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsteuerabzug bei gemischter Holdingges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/453 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

§ 2 Abs 1 UStG 1972

§ 12 Abs 3 UStG 1972

Ein Unternehmen, welches keine reine Holdingges ist, sondern den Hauptzweck in der Beteiligung an anderen Unternehmen verfolgt und daneben etwa auch einen Lebensmittelgroßhandel betreibt, wird nur im Umfang des Lebensmittelhandels unternehmerisch tätig und kann daher auch nur die damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge geltend machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!