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Prämien für Verbesserungsvorschläge aufgrund einer auf eine Person zugeschnittenen Betriebsvereinbarung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/444 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

§ 67 Abs 7 EStG 1988

§ 68 Abs 5 Z 7 EStG 1988

Bei einem als Betriebsvereinbarung bezeichneten Vertrag, der sich auf eine einzige Person bezieht, handelt es sich um keine lohngestaltende Vorschrift iSd § 68 Abs 5 Z 7 EStG 1988, sodass eine Prämie für Verbesserungsvorschläge dieser Person auch dann nicht der Begünstigung des § 67 Abs 7 EStG 1988 unterliegt, wenn sie mit dem Verbesserungsvorschlag eine Sonderleistung erbracht hat, die über ihre Dienstpflicht als Betriebsleiter und Prokurist hinausgegangen ist.

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