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Unzulässiger Berichtigungsantrag hins Zahlungsauftrag zur Einbringung von Geldstrafen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/398 Heft 14 v. 15.7.2003

§ 7 Abs 1 GEG 1962

Ist Gegenstand eines Verfahrens nur mehr die Einbringung verhängter Geldstrafen, ist ein Berichtigungsantrag gegen den Zahlungsauftrag, der sich ausschließlich gegen die Rechtmäßigkeit der verhängten Geldstrafen wendet, als unbegründet abzuweisen.

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