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Bindung der Beh an eine vom VwGH in seinem aufhebenden Erk ausdrücklich niedergelegte Rechtsauffassung im Ersatz-B und Änderungen des Sachverhaltes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/357 Heft 13 v. 1.7.2003

§ 63 Abs 1 VwGG

Vielmehr ist es Sache der Partei, nach Zustellung des aufhebenden Erk des VwGH auf mögliche Änderungen im Sachverhalt, die sich inzwischen ergeben hätten, hinzuweisen und entsprechende Beweisanträge zu stellen.

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