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Gesellschaftsteuerpflicht eines partiarischen Darlehens an eine Schwesternges mit bloß gewinnabhängiger Verzinsung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/350 Heft 13 v. 1.7.2003

§ 2 Z 1 KVG

§ 6 Abs 1 Z 3 KVG

Wird einer Schwesternges für die Gewährung eines Darlehens lediglich ein Anteil am Gewinn versprochen, ändert auch eine vereinbarte Kündigungsmöglichkeit und der Umstand, dass nach dem gewöhnlichen Verlauf der Geschäftstätigkeit mit Gewinnen nicht zu rechnen war, nichts an der Rechtsnatur dieser Vereinbarung als (vor BGBl 1994/629) gesellschaftsteuerpflichtiges partiarisches Darlehen.

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