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Dotierung des Betriebsratsfonds zur Auszahlung von Zulagen (Bildungszulage) an AN

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/333 Heft 12 v. 15.6.2003

§ 3 Abs 1 Z 16 EStG 1988

Vereinbart ein Arbeitgeber (AG) mit dem Betriebsrat, bisher gewährte Bildungszulagen nicht mehr unmittelbar an die AN auszubezahlen, sondern den Betriebsratsfonds im entsprechenden Ausmaß zu dotieren, worauf dieser unmittelbar die Auszahlung der entsprechenden Beträge an die AN vornimmt, kann die Dotierung des Betriebsratsfonds nicht als steuerbefreite Zuwendung behandelt werden.

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