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Aufhebung des § 15 KommStG idF BGBl I 2001/144

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2003/322 Heft 12 v. 15.6.2003

§ 15 KommStG idF BGBl I 2001/144:

1. Aufhebung des § 15 KommStG idF BGBl I 2001/144

2. Wie in E 20. 6. 2002, G 110, 111/02, zur Rechtslage vor BGBl I 2001/144, erweist sich § 15 KommStG als unsachlich, weil diese Best die bloße Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein unter Strafe stellt.

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