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GesSt-Pflicht für Zuzahlung beim Erwerb von Genussscheinen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2003/315 Heft 11 v. 1.6.2003

Art 4 RL 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital

Erwirbt eine Ges Genussscheine, die das Recht auf Gewinnbeteiligung verbriefen, und leistet die Mutterges der die Genussscheine erwerbenden Ges in diesem Zusammenhang Zuzahlungen an die die Genussscheine ausgebende Ges, unterliegen auch diese Zuzahlungen der GesSt.

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