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Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch unterschiedliche Behandlung von Zinszahlungen für der Tochterges gewährte Darlehen, die als verdecktes Stammkapital gelten,

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2003/309 Heft 11 v. 1.6.2003

je nachdem, ob die Darlehen von einer ausländischen oder inländischen Mutterges gewährt werden

Art 43 EG

Gewährte eine ausländische Mutterges einer deutschen Tochterges ein (nicht fremdübliches) Darlehen, so waren nach deutschem KStG die Zinszahlungen nicht Betriebsausgaben der Tochterges, sondern verdeckte Gewinnausschüttung. Im Gegensatz dazu lagen idR Betriebsausgaben der Tochterges vor, wenn das Darlehen von einer deutschen Mutterges gewährt wurde. Eine solche Regelung verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit iSd Art 43 EG.

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