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Begriff der Vermietung und Verpachtung in der USt

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2002/197 Heft 9 v. 1.5.2002

Art 5 Sechste RL

Art 13 Teil B Sechste RL

1. Art 5 Abs 3 räumt den Mitgliedstaaten das Recht ein, dingliche Nutzungsrechte umsatzsteuerlich als körperliche Gegenstände zu behandeln. Es ist zulässig, dass der Mitgliedstaat diese Option insoweit ausübt, als er die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes nur dann als Lieferung eines Gegenstandes einstuft, wenn das Entgelt für die Rechtseinräumung mindestens dem wirtschaftlichen Wert der belasteten Sache entspricht. Keine Best der Sechsten RL beschränkt in irgendeiner Weise das insoweit bestehende Ermessen der Mitgliedstaaten.

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