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Der Ablauf der Aussetzung ist bescheidmäßig von der AbgBeh erster Instanz anlässlich der über die Berufung ergehenden, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu erlassen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/193 Heft 9 v. 1.5.2002

§ 212a Abs 5 BAO

Nach dem eindeutigen Gesetzesinhalt bedarf der Ablauf der Aussetzung eines konstitutiven Aktes. Der Ablauf der Aussetzung ist bescheidmäßig von der AbgBeh erster Instanz anlässlich der über die Berufung ergehenden, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu erlassen.

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