§ 303 Abs 4 BAO
Waren die maßgeblichen Umstände der Beh bereist zuvor bekannt und sind nicht neu, so kommt eine Wiederaufnahme nicht in Betracht.
VwGH 15.03.2001, 2000/16/0043, 0044
§ 303 Abs 4 BAO
Waren die maßgeblichen Umstände der Beh bereist zuvor bekannt und sind nicht neu, so kommt eine Wiederaufnahme nicht in Betracht.
VwGH 15.03.2001, 2000/16/0043, 0044