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Keine Wiederaufnahme bei bereits zuvor bekannten und nicht „neu hervorgekommenen“ Umständen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/171 Heft 8 v. 15.4.2002

§ 303 Abs 4 BAO

Waren die maßgeblichen Umstände der Beh bereist zuvor bekannt und sind nicht neu, so kommt eine Wiederaufnahme nicht in Betracht.

VwGH 15.03.2001, 2000/16/0043, 0044

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