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Weiterleitung der Hinterlegungsanzeige an dem Zusteller zufällig bekanntes Postfach ist keine rechtmäßige Hinterlegungsanzeige

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/156 Heft 8 v. 15.4.2002

§ 17 Abs 2 ZustellG

Die Weiterleitung der Verständigung von der Hinterlegung eines Schriftstückes an ein dem Zusteller zufällig bekanntes Postfach anstelle der gesetzmäßigen Zurücklassung der Hinterlegungsanzeige verhindert eine ordnungsgemäße Zustellung durch Hinterlegung.

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