§ 20 Abs 1 Z 2 lit a und Z 3 EStG 1988
Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen für Eintrittskarten in Museen, Bewirtungsspesen für künstlerisches Personal, Werbegeschenke und der Reinigungskosten verschmutzter (bürgerlicher) Kleidung eines Kameramannes.