Keine Verfassungswidrigkeit der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung zur Ausschreibung von Gebühren durch die Gemeinde bis zum doppelten Jahreserfordernis
Art 7 Abs 1 B-VG
Keine Verfassungswidrigkeit der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung zur Ausschreibung von Gebühren durch die Gemeinde bis zum doppelten Jahreserfordernis
Art 7 Abs 1 B-VG