Art 4 Sechste RL
1. Eingriffe einer Holdingges in die Verwaltung von Tochterunternehmen sind dann eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd Art 4 Abs 2 der Sechsten RL, wenn sie Tätigkeiten darstellen, die gem Art 2 der RL der MWSt unterliegen, wie etwa das Erbringen von administrativen, finanziellen, kfm und technischen Dienstleistungen der Holding an die Tochterges.