§ 236 BAO
Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einziehung einer Abg stellt keine Ermessensfrage dar. Erst die Bejahung der Unbilligkeit kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen.
VwGH 30.01.2001, 2000/14/0139
§ 236 BAO
Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einziehung einer Abg stellt keine Ermessensfrage dar. Erst die Bejahung der Unbilligkeit kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen.
VwGH 30.01.2001, 2000/14/0139