§ 23 Z 1 EStG 1972 (1988)
Für die Beurteilung einer Betätigung als gewerblicher Grundstückshandel sind bei im Schenkungswege erworbenen Grundstücken sachverhaltsmäßige Feststellungen der Gestalt erforderlich, ob in Bezug auf die betreffenden Liegenschaften entsprechende Verbesserungen vorgenommen wurden oder sonstige Umstände für die Annahme einer Handelstätigkeit sprechen.