vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtabzugsfähigkeit von Bewirtungsausgaben eines Rechtsanwaltes mangels Werbezweck der Bewirtung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/74 Heft 5 v. 1.3.2002

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a und Z 3 EStG 1988

Bewirtungsausgaben eines RA können nur dann abzugsfähig sein, wenn die Bewirtung der Werbung dient. Aufwendungen zur Kontaktpflege, somit letztlich zur Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum „Werbenden“ sind nur werbeähnlich und nicht abzugsfähiger Aufwand.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!