§ 2 Abs 3 EStG
Wird bereits innerhalb des zweiten Jahres der Vermietungstätigkeit und vor jeder Ermittlungstätigkeit der Beh über das Vorliegen von Liebhaberei, begonnen, einen ursprünglich auf 20 Jahre aufgenommenen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, so spricht dies für die Richtigkeit der Behauptung, es wäre von Anfang an eine vorzeitige Rückzahlung geplant gewesen.