§ 23 Z 1 EStG 1988
Lässt sich eine Person innerhalb zweier Jahre fünf Optionen zum Kauf von Grundstücken einräumen, die sie in vier Rechtsgeschäften innerhalb von 2,25 Jahren veräußert, so spricht dies für eine gewerbliche Tätigkeit. Der Umstand, dass eine Person auch beruflich mit Grundstücksgeschäften befasst ist, ist geeignet, das Bild der Planmäßigkeit des Vorgehens zu verstärken.